Fragen und Antworten
Welche Tests muss ich machen lassen, wenn ich mit Cannabis auffällig wurde?
Die Beurteilungskriterien verlangen im Rahmen der Abstinenzprüfung nach aufgefallenem Drogenkonsum ein sogenanntes polytoxikologisches Screening. Es umfasst mindestens die Substanzgruppen Amphetamine (inklusive Designeramphetaminen), Benzodiazepine (Schlaf- und Beruhigungsmittel), Cannabis, Cocain, Methadon sowie Opiate. Auffällig gewordene Alkoholkonsumenten müssen lediglich auf ein bestimmtes Abbauprodukt von Alkohol getestet werden: das Ethylglucuronid (Etg).
Um welche Substanzen erweitert sich das Screening bei einem Opiate-Missbrauch?
Nach vorangegangenem Opiat-Missbrauch wird zusätzlich auf Opioide, wie z. B. Fentanyl, Tilidin, Tramadol und Buprenorphin, getestet.
Welche Haarlängen sind bei Abstinenztests erlaubt?
Seit dem 1. Mai 2014 beträgt die maximale Haarlänge für Untersuchungen auf Drogen 6 cm, entsprechend einem Zeitraum von 6 Monaten. Bei EtG (Ethylglucuronid, ein Abbauprodukt von dem Alkohol Ethanol) ist der Zeitraum kürzer: Soll auf Alkoholabstinenz getestet werden, so dürfen maximal 3 cm untersucht werden.
Aufgrund der raschen Elimination von EtG aus der Haarsubstanz, unter anederm durch Witterungseinflüsse oder Kontakt der Haare mit Wasser, werden von den Begutachtungsstellen nur 3 cm akzeptiert. Dementsprechend häufiger muss man zur Haarentnahme erscheinen.
Etwas aufwendiger wird es bei der gleichzeitigen Testung von Drogen und EtG. In diesem Fall werden vier 3-cm-Abschnitte auf EtG getestet und zwei 6-cm-Abschnitte auf Drogen. Da diese Abschnitte den gleichen Zeitraum abdecken müssen, können Sie bei der ersten Abgabe 3 cm nur auf EtG untersuchen lassen und weitere drei Monate später auf Drogen und Etg. Nach nochmals drei Monaten wäre wieder nur EtG fällig und zum Abschluss, erneut drei Monate später, Drogen und EtG zusammen. Durch diese Aufteilung lassen sich auch die Untersuchungskosten optimieren.
Gibt es Lebensmittel, die ich meiden sollte?
Wer ein Drogenabstinenzprogramm durchläuft, sollte unbedingt auf Mohnprodukte und auf jede Art von Hanf-Zubereitungen verzichten. Insbesondere Mohnsamen können hohe Konzentrationen an Morphin und Codein aufweisen, die zu einem positiven Opiate-Befund führen. Bei Alkoholabstinenzprüfungen muss der Betroffenen auf alle alkoholhaltigen Süßspeisen, Soßen, Gebäck etc. verzichten. Da sich Alkohol nicht immer herausschmecken lässt, sollte man besonders vorsichtig sein; die Grenzwerte wurden derart niedrig angesetzt, dass schon geringe Mengen zu auffälligen Befunden führen.
Können verbotene Substanzen auch von außen (über die Luft) in die Haare geraten?
Ja, allerdings nicht ohne Weiteres: Es muss schon ein recht intensiver Kontakt vorgelegen haben. Wer sich längere Zeit in mit Cannabis geschwängerter Luft aufhält oder auf mit Amphetamin kontaminierten Kissen liegt, riskiert, die Grenzwerte zu überschreiten. Durch eine Haarwäsche werden zwar die Substanzen wieder ab- und sogar ausgewaschen, zurückbleibende Spuren können jedoch für einen Nachweis bereits ausreichen.
Darf ich ohne Bedenken Medikamente einnehmen?
Nein, nicht ohne Bedenken, da verschiedene Medikamente Wirkstoffe enthalten, die zu den „verbotenen“ Stoffen gehören. Dazu zählt zum Beispiel das Opiat Codein, das nicht nur als Begleitstoff in Heroin enthalten ist, sondern auch in vielen Schmerz- und Hustenmitteln. Es gilt auch hier: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Wie viel Zeit sollte zwischen dem letzten Konsum und dem Beginn der Haaruntersuchungen liegen?
Das kommt auf die konsumierten Substanzen an. Cocain hält sich sehr hartnäckig in den Haaren und kann auch Monate nach Eintritt der Abstinenz noch nachgewiesen werden. Ähnliches gilt für die Amphetamine. Cannabis und das Alkoholabbauprodukt Ethylglucuronid verlassen den Körper schneller, man kann früher mit dem Abstinenzprogramm beginnen. Da Haare circa 1 cm pro Monat wachsen, sollte man einen entsprechend langen Zeitraum warten, bis man die Proben abgibt. Kleiner Tipp: Man kann auch vorab die Haare testen lassen, ob noch Spuren zu finden sind. Sprechen Sie uns einfach an.
Wie lange kann mein Urin positiv sein?
In extremen Fällen von Cannabis-Konsum oder nach langer Einnahme hoher Dosen von Diazepam kann der Urin über Monate positiv sein. In der Regel gilt jedoch: Ein einmaliger oder seltener Konsum ist einige wenige Tage (ein bis drei Tage) nachweisbar; je mehr und häufiger konsumiert wurde, desto länger wird der Zeitraum.
Kann ich telefonisch Auskünfte zu meinen Befunden bekommen?
Nein! Da wir der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen und es sich um sensible Daten handelt, dürfen wir nur dann die Ergebnisse mitteilen, wenn wir sicher sein können, dass es sich bei dem Gesprächspartner auch um Sie handelt. Am Telefon ist eine ausreichende Identitätskontrolle nicht möglich.
Werden die Befunde vom Labor Dr. Wisplinghoff bei der MPU anerkannt?
Ja. Wir sind für derartige Untersuchungen akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für forensische Zwecke. Eine Kopie der Urkunde können wir gerne zuschicken.
Was mache ich, wenn ich in den Urlaub fahre und im Urintestprogramm bin?
Teilen Sie uns Ihren Urlaub frühzeitig mit. Aber es gilt Folgendes zu beachten: In den ersten zwei Wochen dürfen Sie gar nicht abwesend sein, nicht mehr als 6 Wochen am Stück im Überwachungszeitraum, nicht mehr als 8 Wochen pro Jahr und es darf keine regelmäßige Abwesenheit vorliegen.
Werden positive Befunde an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet?
Nein. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Kann ich eine laufende Abstinenzüberwachung jederzeit abbrechen?
Ja. Sie müssen bei uns auch nur die tatsächlich durchgeführten Untersuchungen bezahlen.
Kann ich die Untersuchungsergebnisse einsehen?
Ja. Da Sie sie bezahlen, gehören sie Ihnen auch.
Muss ich das gesamte Abstinenzprogramm in einer Summe bezahlen?
Nein. Sie bekommen zu jedem Befund Einzelrechnungen.