Abstinenzbeleg

Das Verfahren der Fahreignungsdiagnostik setzt sich in der Regel aus drei unterschiedlichen Bausteinen zusammen. Während oder nach der MPU-Vorbereitung, die meist in Form eines Kurses stattfindet, erfolgt der Abstinenzbeleg. Er ist Grundvoraussetzung für die abschließende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Es wird ein Abstinenzbeleg verlangt, der je nach Vorgeschichte des Konsums von Alkohol und Drogen unterschiedlich lange Zeiträume und Untersuchungsumfänge umfasst. Gleichzeitig ist eine intensive Vorbereitung durch einen erfahrenen Verkehrspsychologen oder einen Berater mit einschlägiger Erfahrung sinnvoll. Im Rahmen dieser Beratung können Dauer und Umfang des Abstinenzprogramms geplant und mit den zuständigen Behörden abgesprochen werden.

Abstinenzprogramme laufen über 6 oder 12 Monate, in denen 4 beziehungsweise 6 Urinproben oder eine den Zeitraum abdeckende Anzahl von Haarproben entnommen werden. Zwischen der abschließenden MPU und dem Ende des Abstinenznachweisprogrammes sollten maximal 4 bis 6 Wochen liegen.

Die maximale Haarlänge für Untersuchungen auf Drogen beträgt 6 cm, entsprechend einem Zeitraum von 6 Monaten. Bei EtG ist der Zeitraum kürzer. Aufgrund der raschen Elimination von EtG aus der Haarsubstanz, u. a. durch Witterungseinflüsse oder Kontakt der Haare mit Wasser, werden von den Begutachtungsstellen nur 3 cm akzeptiert. Dementsprechend häufiger müssen Sie zur Haarentnahme erscheinen.

Welcher Untersuchungsumfang für Sie der richtige ist, können Sie im direkten Gespräch mit unseren Fachleuten oder einer verkehrspsychologischen Beratungsstelle erfahren. Gerne steht Ihnen das Labor Dr. Wisplinghoff beratend zur Seite.

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