Blutprobe
Die Entnahme einer Blutprobe wird immer dann erforderlich, wenn eine Aussage darüber getroffen werden soll, wie eine Substanz zum Zeitpunkt der Entnahme auf den Betroffenen wirkt. Über den Blutkreislauf werden die Wirkstoffe an ihren Wirkort (z. B. zentrales Nervensystem, Herz-Kreislauf-System, Entzündungsherd) transportiert.
Wie lange sich ein Stoff nachweisen lässt, hängt von drei Faktoren ab:
- Abbaugeschwindigkeit der Substanz (sog. Plasmahalbwertzeit)
- Ausscheidung der Substanz
- konsumierte Menge
Im Rahmen des Therapeutischen Drug Monitoring (Medikamentenüberwachung) werden die Konzentrationen pharmakologisch aktiver Substanzen bestimmt. Einerseits, um eine für den Patienten und die Therapie optimale Dosierung zu erreichen, und andererseits, um unerwünschte Arzneimittelwirkungen durch Überdosierungen vorzubeugen. Bei vielen Arzneimitteln wird eine regelmäßige Überprüfung der Blut- bzw. Serum/Plasma-Konzentrationen empfohlen oder sogar vorgeschrieben.
Im Regelfall wird eine sogenannte Talspiegel-Bestimmung vorgenommen. Hierbei erfolgt die Blutentnahme unmittelbar vor der Medikamentenverabreichung. In besonderen Fällen werden auch Blutentnahmen in bestimmten Zeitintervallen nach Verabreichung eines Medikaments vorgenommen, um einen Konzentrationsverlauf zu verfolgen.
Auch in Verdachtsfällen einer Überdosierung oder Intoxikation kann eine Blutentnahme von großer Wichtigkeit sein, um die Notwendigkeit einer Therapie zu beurteilen oder den Verlauf zu verfolgen.
Fragestellungen mit forensischen Hintergründen erfordern häufig die Beurteilung, ob und wie stark eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt unter der Wirkung von psychoaktiven Substanzen gestanden hat. Zusätzlich kann eine Rückrechnung von Wirkstoffkonzentrationen erforderlich sein, um ausgehend vom Zeitpunkt der Blutentnahme eine zurückliegende Beeinflussung durch Alkohol oder berauschende Mittel beurteilen zu können. Auch hier eignet sich allein eine Blutuntersuchung dazu, Fragen zur pharmakologischen Beeinflussung von Personen zu beantworten.
Je nach dem, welcher Wirkstoff nachgewiesen werden soll, kommen unterschiedliche Blutentnahmesysteme in Betracht. Für die meisten Medikamentenspiegelbestimmungen eignen sich sogenannte EDTA- oder Serumröhrchen. Natriumfluorid-Monovetten sind für einige empfindliche Substanzen (Methylphenidat, Cocain) geeignet, die nach der Blutentnahme im Röhrchen abgebaut werden. Wenig empfehlenswert sind Serumröhrchen, die Gele als Trennsystem enthalten, da eine Aufnahme von Arzneimittelwirkstoffen im Gel zu falsch niedrigen Befunden führen kann. Citrat- oder Heparin-Monovetten gelten ebenso als wenig geeignet.
Da einige Substanzen aufgrund ihrer hohen Abbaurate nur relativ kurz im Blut nachweisbar sind, ist eine zeitnahe Blutentnahme wichtig.